Wie ist das eigentlich mit dem Urheberrecht bei KI-erzeugten Bildern?

Erstellt von kk am/um Mi., 04.02.2026 - 09:00
KI-erzeugtes Bild: Gerichtssaal, menschlicher Künstler und auf der Gegenseite ein Roboter. Richter am Tisch mit Büchern und digitalem Anschluss.

 

Kürzlich habe ich auf Youtube einen guten Beitrag darüber gesehen, was ChatGPT Apps so können. 👩‍💻Da ich die verschiedenen Tools wie ChatGPT, Google Gemini, Meta.ai, Copilot usw. zunehmend nutze, habe ich im Kommentar mal die Frage gestellt, wie das mit den Bildrechten aussieht.

„Darf man die so erzeugten Bilder einfach verwenden? Auch für kommerzielle Zwecke? In Social Media Plattformen wie Instagram, Facebook, Tiktok oder eben Youtube?“ 📰

Leider kam von der Autorin des Youtube-Beitrags keine Antwort. Das ist aber vielleicht auch einfach nicht ihr Fachgebiet. Nur zwei andere Nutzer haben kommentiert, wobei die hilfreichere noch mit „das ist schlicht noch nicht geklärt“ endete. Da ich meine bisherige Vermeidungsstrategie, einfach keine mit KI (künstlicher Intelligenz) erzeugten Bilder zu verwenden, gerne aufgeben würde, habe ich im Internet recherchiert. Ohne Chatbot übrigens.

Ich fand auf der Seite einer Kanzlei eine wirklich gute, weil ausführliche und Hintergründe beleuchtende, Information. Hier ist das komplett nachzulesen: https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/urheberrecht-an-ki-bildern/ (Danke an Herrn Weiß an dieser Stelle 🙏)

Mein Fokus lag auf der Bilderzeugung, aber es betrifft natürlich alle anderen Medien genauso. Vorrangig ging es mir um die Themen Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.

Was mir wirklich bei der Einordnung von KI-erzeugten Bildern geholfen hat, ist folgendes:

👉 Was schützt das Urheberrecht eigentlich?

„Urheberrechtsschutz entsteht in der Regel nur dann, wenn ein Werk vorliegt. Ein Werk ist vereinfacht gesagt eine persönliche geistige Schöpfung. Entscheidend ist also ein menschlicher, kreativer Beitrag, der sich in einer konkreten Gestaltung niederschlägt.“

Ein Bild muss, um die Voraussetzungen für einen Urheberrechtsschutz zu erfüllen, also einiges erfüllen. Es muss individuell, also ausreichend neugestaltet sein. Es muss von einem Menschen erstellt sein.

Eine KI ist kein Mensch. Wenn der „Bediener“ des KI-Bots also mit deren Hilfe ein Werk erzeugt, ist der Anteil des Menschen am Prozess entscheidend. Wie viel eigene geistige Schöpfungskraft und Input stecken darin? Auf der Seite der Anwaltskanzlei ist das genauer beschrieben, lesen Sie es gerne dort nach.

Ein Urheberrechtsschutz am durch KI wie ChatGPT oder Gemini erzeugten Bild liegt also nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vor – und wirkt in beide Richtungen. Sowohl bei der Verwendung KI-erzeugter Bilder durch mich, als auch wenn von mir erzeugte Bilder von anderen weiterverwendet werden.

👉 Persönlichkeits- und Markenrechte 

Unberührt davon muss man die Persönlichkeitsrechte oder auch die einer Marke oder eines Designs berücksichtigen. Portraits oder realistisch wirkende Personen können davon betroffen sein. Man sollte unbedingt überprüfen, ob es sich um eine reale Person handelt, besonders wenn es ein „Promi“ ist, der im öffentlichen Leben steht, und ob die Ähnlichkeit zu groß ist. Wenn man das Gefühl hat, man erkennt diese, kann das zu Problemen führen.

Gleiches gilt für Marken-Logos, geschützte Designs, Claims usw. In sensiblen Bereichen (Gesundheit, Arbeit, …) gelten oft noch weitere Rechte. Also unbedingt darauf achten, egal was der KI-Bot macht. Es ist Ihre Verantwortung, sobald Sie die Erzeugnisse verwenden!

👉 Nutzungsrechte

Es lohnt sich, bei KI-Anbietern die Nutzungsrechte und AGB zu lesen. Bei einigen Tools wird die Verwendung eingeschränkt oder nur bei kostenpflichtigen Abos erlaubt.

👉 Plattformregeln

Jede Plattform hat eigene Regeln und diese gilt es ebenfalls zu beachten. Einerseits geht es darum, ob man innerhalb dieser erzeugte Bilder, Sounds oder Texte auch anderweitig verwenden darf. Andererseits gibt es ggf. eine Kennzeichnungspflicht oder Einschränkungen für anderweitig erstellte Werke.

Ab August 2026 werden zudem die „Offenlegungspflichten für synthetische Inhalte“ im Rahmen des EU AI Act (Art. 50 KI-VO) relevant.

 

Mehr Details und viele wertvolle Tipps finden Sie auf der Seite der Anwaltskanzlei Weiß & Partner, aus der ich teils auch zitiert habe: https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/urheberrecht-an-ki-bildern/