Voraussetzungen für die Verwendung der CE-Kennzeichnung und des GS-Zeichens
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen liegt darin, dass die CE-Kennzeichnung durch einheitliches, sogenanntes harmonisiertes Europäisches Recht für bestimmte Industrieerzeugnisse zwingend vorgeschrieben ist. Während das GS-Zeichen ein auf einer deutschen Vorschrift beruhendes Sicherheitszeichen ist, das vom Hersteller auf freiwilliger Basis unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auf dem Produkt angebracht werden darf.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wird von europäischen Richtlinien vorgeschrieben. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig (aber auch zwingend erforderlich) das Zeichen anzubringen. So dürfen z. B. Lebensmittel oder Bücher nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat. Für Sonnenbrillen und Bohrmaschinen ist eine solche Herstellererklärung beispielsweise ausreichend. Ist das Gefahrenpotential hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar.
GS-Zeichen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) lässt die freiwillige Verwendung des GS-Zeichens zu. Das GS-Zeichen darf auf verwendungsfertigen Produkten (d. h. die Produkte sind bereits zur Nutzung geeignet, ohne dass weitere Teile eingefügt werden müssen wie z. B. Wasserkocher, Bohrmaschinen, Lampen etc.) angebracht werden. Das GS-Zeichen ist auch für Produkte möglich, die nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein müssen wie z. B. Möbel.
Der Hersteller darf sein Produkt nur mit dem GS-Zeichen versehen, wenn eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die sogenannte GS-Stelle erfolgt. Bei dieser Überwachung besichtigt die GS-Stelle regelmäßig den Produktionsbetrieb, untersucht Proben der Produkte und achtet auf die Qualitätssicherung. Bei der Baumusterprüfung zur Vergabe des GS-Zeichens werden neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die sich aus den EG-Richtlinien ergeben weitere potentielle Gefährdungen für den Verbraucher untersucht. So muss z. B. bei einem Wasserkocher nicht nur die elektrische Sicherheit, sondern auch der verwendete Kunststoff bewertet werden. Dieser darf keine Schadstoffe an das Wasser abgeben.
Quelle: http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/technik_chemie_basis/pruefzeichen.htm
Die neuen CE-Richtlinien
Die IHK Aachen informiert über die neuen CE-Richtlinien, die zum 20.04.2016 in Kraft getreten sind:
- 2014/28/EU (Explosivstoffe für zivile Nutzung)
- 2014/29/EU (Einfache Druckbehälter)
- 2014/30/EU (Elektromagnetische Verträglichkeit)
- 2014/31/EU (Nichtselbsttätige Waagen)
- 2014/32/EU (Messgeräte)
- 2014/33/EU (Aufzüge)
- 2014/34/EU (ATEX)
- 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
Die neuen CE-Richtlinien bringen einige Änderungen mit sich und Unternehmer, die davon betroffen sind, sollten sie sichten.
Bei der Entwicklung von Innovationen und besonders neuen Unternehmensgründungen mit einem technischen Produkt oder einer Maschinen-/Geräteentwicklung taucht regelmäßig die Frage auf, ob eine CE-Kennzeichnung erfolgen muss. Deshalb gebe ich hier einige Basisinfos der IHK Aachen weiter, die einen guten Überblick vermitteln.
Allgemeine Informationen
Die CE-KENNZEICHNUNG...
… ist Pflicht für bestimmte Produktgruppen, die innerhalb des europäischen Binnenmarktes erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
… besagt, dass der Hersteller Mindest-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für sein Produkt einhält.
Welche Produktgruppen betrifft das?
- Beispielsweise unterliegen Maschinen, Druckgeräte sowie elektrische und/oder elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen, der Kennzeichnungspflicht.
- Der Hersteller ist zur CE-Kennzeichnung verpflichtet, wenn auf sein Produkt eine oder mehrere der 21 EG-Richtlinien anzuwenden sind.
- Jeder Hersteller prüft in eigener Verantwortung, welchen Richtlinien sein Produkt unterliegt.
- Ein Produkt, auf das keine der 21 Richtlinien anzuwenden ist, darf nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Ich muss mein Produkt kennzeichnen, was nun?
1. Konformitätsbewertungsverfahren
2. Technische Dokumentation
3. Konformitätserklärung
- Name und Anschrift des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, der die Erklärung ausstellt
- Produktdetails (Fabrikat, Typ, Los-, Chargen oder Seriennummer, Ursprung)
- Alle angewandten Richtlinien
- präzise und vollständige Angaben über technische Normen und Spezifikationen, die angewandt wurden
- Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung
- Unterschrift und Funktion oder eine gleichwertige Kennzeichnung des Bevollmächtigten
- Erklärung, dass der Hersteller und ggf. sein Bevollmächtigter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der Konformitätserklärung trägt
- Ggf. Angaben zur benannten Stelle
- Ggf. Name und Anschrift der Person, die die technische Dokumentation aufbewahrt
- Ggf. zusätzliche Angaben (Qualität, Kategorie)
4. Anbringen der CE-Kennzeichnung
Wie muss das CE-Zeichen aussehen?
Was muss ich als Importeur beachten?
Wird die Einhaltung der Richtlinien überwacht?
- regelmäßige Besuche auf dem Gelände von Handels-, Industrie- und Lagereinrichtungen durchführen
- Arbeitsplätze und andere Stätte, an denen das Produkt in betrieb genommen wird, besuchen
- Stichproben prüfen und Vor-Ort kontrollieren
- Produktproben entnehmen und Tests durchführen
- Erforderliche Informationen anfordern
- Arbeitsaufsichtsbehörden, die die Sicherheit am Arbeitsplatz kontrollieren
- Freiwillige Initiativen zur Produktzertifizierung oder Qualitätssicherung
- Konkurrenten
Mit welchen Konsequenzen muss ich bei Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht rechnen?
Welche anderen Prüfzeichen, Normen und Richtlinien gibt es?
- Das PSE-Zeichen auf dem japanischen Markt für elektrische Produkte und Materialsicherheit
- Das UL AR-Zeichen in Argentinien für elektrische Produkte
- Das NOM-Zeichen in Mexiko für bspw. elektronische Produkte, Gasgeräte
- Das CCC-Zeichen auf dem chinesischen Markt
- Das Gost-R in Russland für bspw. IT-Equipment
- Das internationale E-Prüfzeichen für Fahrzeuge sowie fahrzeugtechnische Bauteile und Ausrüstungsgegenstände
- dem GS-Zeichen
Das GS-Zeichen als freiwilliges Zertifikat steht für geprüfte Sicherheit und garantiert dem Verbraucher eine sichere Handhabung beim bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Gerätes. Eine Liste der Prüfstellen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - Normen
Mit der freiwilligen Anwendung von Normen können Sie klar definierte Standards über die Mindestanforderungen hinaus aufweisen und somit das Vertrauen der Verbraucher in Ihr Produkt erhöhen. Normen werden verbindlich, sobald sie Vertragsbestandteil sind.
Sonderinformationen zur neuen Maschinenrichtlinie
Weiterführende Informationen:
"Benannte Stelle" / Europäische Kommission: http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/nando/
Übersicht Klassifizierung (Seite des Ing-Büro Horstkotte)
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) erkennt die Stellen für die GS-Zeichen Zuerkennung an (Anerkennung = Erteilung der Erlaubnis). Zusätzlich ist die ZLS auch bei der Anerkennung von zugelassenen Stellen im Bereich des CE-Kennzeichens tätig.