Neues WTA-Merkblatt zur Sockelinstandsetzung im Gelbdruck erschienen
Nach achtjähriger Bearbeitungszeit ist erstmalig der Entwurf des WTA-Merkblattes 4-9, „Instandsetzen von Gebäude und Bauteilsockeln“, erschienen.
Der Merkblattentwurf, der sich an Planer, Ausführende sowie überwachende Stellen richtet und u.a. von dem Sachverständigen Stephan Keppeler von B+K mit entwickelt wurde, befasst sich mit der Instandsetzung von Gebäude- und Bauteilsockeln. In Text und zahlreichen Zeichnungen werden Materialien sowie Ausführungsformen für die Fassadensockeln und Anschlussmöglichkeiten an Bestandsfassaden bzw. an Bauwerksabdichtungen und Außenanlagen beschrieben.
Erläutert werden Instandhaltungsziele, weiterhin wird darauf hingewiesen, welche Voruntersuchungen zur Ausarbeitung von Sockelinstandsetzungskonzepten erforderlich sein können. Dabei wird auf die Beanspruchung, denen Gebäude- und Bauteilsockel ausgesetzt sind, eingegangen und es wird gezeigt, welche Möglichkeiten bestehen, diese für die gegebene Beanspruchungen zu ertüchtigen. Im Anhang des Merkblattes sind zahlreiche Checklisten zur Hilfestellung bei der Erarbeitung eines Instandsetzungskonzeptes angefügt.
Der WTA-Merkblattentwurf 4-9, zu dem die Einspruchsfrist im Februar 2019 endet, kann auf der Internetseite der WTA unter http://wta-international.org/schriften/wta-merkblaetter/ bestellt werden.
Dipl.-Ing. Stephan Keppeler, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, insbesondere Abdichtungen und Leiter des WTA-Referates 4, Bauwerksabdichtung